Flurstücksverschmelzung

Bei einer Flurstücksverschmelzung werden mehrere vorhandene Flurstücke zu einem selbständigen Flurstück zusammengefasst. Flurstücke können verschmolzen werden, wenn sie örtlich eine Einheit bilden und sie unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, also im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.