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Alle Liegenschaftsvermessung

Baulandumlegung

Baulandumlegung

Wir erledigen die komplette Abwicklung freiwilliger und gesetzlicher Baulandumlegungen für Kommunen und private Bauträger.

Hierzu führen wir i.d.R. den Vorsitz in den Umlegungsausschüssen der Gemeinden, für die wir tätig sind.

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Flurstücksverschmelzung

Flurstücksverschmelzung

Bei einer Flurstücksverschmelzung werden mehrere vorhandene Flurstücke zu einem selbständigen Flurstück zusammengefasst. Flurstücke können verschmolzen werden, wenn sie örtlich eine Einheit bilden und sie unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, also im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.

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Grenzwiederherstellung

Grenzwiederherstellung

Aufsuchen alter Grenzpunkte und ggf. Wiederherstellung nicht mehr vorhandener Abmarkungen auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters.

Anschließend werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der Grenzen und Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.

Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.

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Sonderung

Sonderung

Bei einer Sonderung werden die neuen Flurstücksgrenzen ohne örtliche Vermessung gebildet.

Grenzsteine werden nicht gesetzt. Eine Sonderung ist kostengünstiger, jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.

Gerne prüfen wir im Vorfeld ob eine Sonderung bei Ihnen möglich ist.

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Teilungsvermessung

Teilungsvermessung

Genau Maß nehmen – Wie wird ein Grundstück geteilt?

Jedes Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt. Soll ein Teil eines Grundstückes z.B. verkauft werden, so kann dieser Grundstücksteil nur dann abgeschrieben werden, wenn zuvor eine Teilungsvermessung erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang stehende Fortführungsmitteilung vorliegt.

Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des  amtlichen Liegenschaftskatasters. (Dauer 1:12)

Ablauf einer Teilungsvermessung

Vorgespräch & Kostenschätzung

  • Abstimmung der neuen Grundstücksaufteilung
  • Abgabe einer Kostenschätzung gem. Kostenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
  • Anfertigung eines vorläufigen Aufteilungsplans / Teilungsentwurf als Grundlagen für den Notarvertrag / Bauantrag / Bank etc.

Örtliche Vermessung

  • Aufsuchen alter Grenzpunkte und ggf. Wiederherstellung nicht mehr vorhandener Abmarkungen.
  • Übertragung der neuen / geplanten Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit und erstmalige Abmarkung der neuen Grenzpunkte.

Grenztermin

Bei einem Grenztermin werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der alten und neuen Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.
Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.

Übernahme in das Liegenschaftskataster

Die Vermessungsschriften werden der Katasterbehörde zur Übernahme vorgelegt.
Diese sendet den betroffen Beteiligten in der amtlichen Fortführungsmitteilung die neuen Flurstücksnummern und Flächen. Sie dient dem Notar zur Umschreibung im Grundbuch.