Gebäudeeinmessung
Nach Fertigstellung des Rohbaus sind die Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet, die Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Ein im amtlichen Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben und infrastrukturelle Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich (z. B. Ver- und Entsorgung, Straßensanierung, Bauplanung). Er ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Navigationsdienste und damit nicht zuletzt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren.
Die Gebührenhöhe berechnet sich nach dem Herstellungswert und der Anzahl der Gebäude.