Das Gebäude wird von uns anhand der Architektenpläne in Bezug zu den amtlichen Flurstücksgrenzen eingerechnet.
Anschließend erfolgt die Absteckung des Gebäudes nach Lage und Höhe in der Örtlichkeit.
Dadurch wird gewährleistet, dass die in der Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände, Gebäudemaße und die Höhenlage eingehalten werden.
Als Nachweis der durchgeführten Arbeiten erhalten Bauherr, Architekt und Bauunternehmen eine Absteckskizze / Einweisungsschein mit Dokumentation der relevanten Maße.